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Rechtstipp: Arbeitsrecht - Beschwerden über Vorgesetzte müssen umfassend behandelt werden

Beschwert sich eine Mitarbeiterin in einem Modegeschäft über das respektlose Verhalten und über systematisches Mobbing von und durch ihre Filialleiterin, so muss der Arbeitgeber auch dann eine Einigungsstelle einrichten, um das Problem zu lösen, wenn er bereits Gespräche geführt und Maßnahmen ergriffen hat. Ist offensichtlich, dass die Beschwerde nicht vollständig aufgearbeitet und erledigt war und ist offen, ob die konkreten Vorwürfe umfassend untersucht worden sind, so muss die Einigungsstelle die Konflikte endgültig lösen. (LAG Rheinland-Pfalz, 4 TaBV 14/25) - vom 09.12.2025

Steuertipp: Bei privaten Postdienstleistern können andere Fristen greifen

Grundsätzlich wird eine Zustellung von Bescheiden innerhalb von drei Tagen nach Abgabe bei der Post vermutet. Diese »Drei-Tages-Frist« gilt aber nicht zwingend auch für einen privaten Postdienstleister, wenn der die nicht am Samstag zugestellte Post »ausnahmsweise standardmäßig« am Montag zustellt. Ist ein Schreiben (ein Einspruch eines Selbstständigen gegen die nur teilweise Berücksichtigung der Kosten für sein Homeoffice-Ausbau durch das Finanzamt) unstrittig am 28. Januar, einem Freitag, einem privaten Postdienstleister übergeben worden, so hätte die Monatsfrist damit eigentlich am Montag, den 31. Januar, zu laufen begonnen. Wurde Klage erst am 03. März eingereicht, so ist das aber noch rechtzeitig, wenn laut Poststempel das Schreiben erst am 03. Februar zugegangen ist. Es dürfe im Einzelfall bezweifelt werden, dass der typische Geschehensablauf - eben die Zustellung nach drei Tagen - immer eingehalten wird. (BFH, VI R 6/23) - vom 29.07.2025