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Rechtstipp: Reiserecht - Fallen mehrere Flüge ohne wirkliche Infos aus, ist der Veranstalter "nicht bereit"

Hat eine Familie eine zweiwöchige Pauschalreise nach Fuerteventura gebucht (hier für rund 4.700 €), fällt der Flug aus, und fallen auch mehrere Ersatztermine - bis hin zum Abend am Folgetag - ohne Nennung eines neuen Termins aus, so kann die Familie die Reise abbrechen und Schadenersatz für vertane Urlaubszeit vom Veranstalter verlangen. Das gelte auch dann, wenn der Veranstalter behauptet, per sms über den Flug informiert zu haben. Der Familie steht eine Entschädigung für die nutzlos aufgewendete Urlaubszeit in Höhe von 50 Prozent des anteiligen Reisepreises zu. Mit dem Ausladen des Gepäcks hat der Veranstalter unmissverständlich gezeigt, dass er zur ordnungsgemäßen Durchführung der Reise nicht bereit war. (LG Frankfurt am Main, 2-24 S 2/24) - vom 22.05.2025

Steuertipp: Ein Wohnmobil kann ein »Gegenstand des täglichen Gebrauchs« sein

Private Veräußerungsgeschäfte unterliegen grundsätzlich der Einkommensteuer, wenn der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als ein Jahr beträgt. Ausgenommen davon sind Veräußerungen von Gegenständen des »täglichen Gebrauchs«, weil sie steuerrechtlich nicht wirksam werden sollen. Es muss sich bei einem solchen Gegenstand objektiv um einen Gebrauchsgegenstand handeln, der »dem Wertverzehr unterliegt und/oder kein Wertsteigerungspotential aufweist«. Darunter kann auch ein Wohnmobil fallen (das hier rund 320.000 € gekostet und 7 Monate später beim Verkauf knapp 300.000 € gebracht hat). Durch Gebrauch, Alter und technischer Veränderung verliert es an Wert. Dass mit dem Wohnmobil nicht »täglich« gefahren wurde, sei unerheblich. (Sächsisches FG, 5 K 960/24) - vom 20.12.2024