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Rechtstipp: Eine Hecke muss vom Grundstückseigentümer zurückgeschnitten werden

Ein Grundstückseigentümer muss seine Hecke zurückschneiden, wenn die in angrenzende Straßen und Radwege hineinwuchert. Tut er das nicht, so muss er die Kosten (hier fast 2.800 €) übernehmen, die dadurch entstehen, dass die Behörde die Hecke von einer Landschaftsbaufirma schneiden lässt. Sein fortgeschrittenes Alter sowie seine gesundheitliche Verfassung spielen dabei keine Rolle. Anpflanzungen an öffentlichen Straßen dürfen die Verkehrssicherheit nicht beeinträchtigen und »die Entfernung beeinträchtigender Zweige obliegt dem Grundstückseigentümer«. Der Eigentümer hätte seinerseits ein privates Unternehmen mit der Durchführung des Rückschnitts beauftragen können. (VwG Münster, 8 K 2511/24) - vom 16.04.2026

Steuertipp: Professionelles Arbeiten wird nicht durch Spenden finanziert

Erhält ein Nachrichtenblogger über Jahre hinweg fünfstellige Beträge über PayPal aus der Leserschaft, so kann er die Zahlungen nicht als Schenkungen werten, sondern muss sie als steuerpflichtige Betriebseinnahmen versteuern. Freiwillige Zuwendungen an professionelle Online-Publizierende können einkommensteuerliche Einnahmen sein. Das kann auch das Etikett »Spende« nicht verhindern - insbesondere nicht bei dauerhaft hohen Zuflüssen (hier in einem Jahr mehr als 68.000 €). Es handele sich bei der Tätigkeit eindeutig um einen »freien Beruf«, weil der Mann nahezu täglich Beiträge verfasst, Informationen sammelt, einordnet und veröffentlicht. Außerdem war der Blog professionell ausgestaltet - unter anderem mit einem Newsletter und einer Abo-Funktion. (FG Berlin-Brandenburg, 14 K 14067/24) - vom 12.06.2025