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Rechtstipp: Unfallversicherung - Schläge vom eifersüchtigen Ehemann sind kein Arbeitsunfall

Wird ein Friedhofsgärtner vom eifersüchtigen Ehemann seiner Arbeitskollegin attackiert, so ist die daraus resultierende Verletzung - eine Schädelprellung durch Faustschläge auf den Kopf - nicht als Folge eines Arbeitsunfalls einzuordnen. Hat der Mann seine Kollegin nach Feierabend zu einem Treffen mit der Tochter der Frau - die von ihrem Gatten getrennt lebte - zu einem Jugendamt gefahren, parkte er in einem öffentlichen Parkhaus, wo plötzlich der Ehemann die Autotür aufreißt, und auf den Gärtner einschlägt, so ist das kein Arbeitsunfall, der von der gesetzlichen Unfallversicherung gedeckt ist. Es bestehe kein betrieblicher Zusammenhang - auch wenn die gemeinsame Rückfahrt als "Fahrgemeinschaft" gewertet werden könnte. Der Überfall stand sachlich nicht mit der versicherten Berufstätigkeit im Zusammenhang. (SG Dortmund, S 18 U 324/22) - vom 19.11.2025

Steuertipp: Steuerliche Gesetzgebungen - Die Linke fragt nach Verteilungswirkung

Mit der Verteilungswirkung steuerlicher Gesetzgebungen im Jahr 2025 befasst sich die Linksfraktion in einer Kleinen Anfrage (BT-Drs. 21/5066). Die Bundesregierung habe in dieser Legislaturperiode mit Wirkung zum 01.01.2026 umfangreiche Änderungen im Steuerrecht vorgenommen, die zu signifikanten Mindereinnahmen führen würden. Ein Großteil der steuerlichen Entlastungen komme Unternehmen, Besserverdienenden und Vermögenden zugute. Die Abgeordneten wollen wissen, wie sich die zu erwartenden Steuermindereinnahmen durch 2025 beschlossene steuerliche Entlastungen verteilen und wie die Bundesregierung diese Verteilungswirkungen bewertet. (Deutscher Bundestag, PM vom 09.04.2026)