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Rechtstipp: Wer "Movie Money" unter die Leute bringt, kriegt ein Jahr auf Bewährung

Hat sich ein Mann im Internet so genanntes Movie Money gekauft (Geldscheine, die in Größe und Aussehen echten Noten nachempfunden sind, jedoch keine Sicherheitsmerkmale besitzen und auf einfachem Papier gedruckt sind), und zahlt er damit in Tankstellen, so muss er für diesen Betrug eine Freiheitsstrafe von einem Jahr hinnehmen (auf Bewährung). In dem Fall vor dem Amtsgericht München fiel einem Kassierer in einem Supermarkt das Falschgeld auf, als der Mann auch dort damit bezahlen wollte. (AmG München, 1111 Ls 248 Js 192654/24) - vom 26.05.2025

Steuertipp: Berechnung des schenkungsteuerpflichtigen Anteils bei Privatdarlehen

Gewährt eine Person ein Privatdarlehen zu einem Zinssatz, der unter dem marktüblichen Niveau liegt, kann der daraus resultierende Zinsvorteil als schenkungsteuerpflichtige Bereicherung gelten. Für die Berechnung des steuerpflichtigen Anteils ist der tatsächlich am Markt erhältliche Zinssatz maßgeblich und nicht pauschal der Abzinsungszinssatz von 5,5 %, sofern ein marktüblicher Vergleichszins vorliegt. Dies hat der Bundesfinanzhof entschieden (BFH-Urteil vom 31.7.2024, II R 20/22).