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Rechtstipp: Vermieter darf nicht heimlich in die Wohnung

Behält ein Vermieter heimlich einen Zweitschlüssel für die vermietete Wohnung und betritt er in Abwesenheit des Mieters die Wohnung, so ist das ein klarer Eingriff in das Recht der Mieter auf ungestörtes Wohnen. Ein solches unbefugtes Betreten ist als Gebrauchsmangel zu werten und berechtigt den Mieter dazu, die Miete zu mindern. Vermieter dürfen vermietete Wohnungen grundsätzlich nur mit Zustimmung des Mieters betreten. Etwas anderes kann gelten, wenn eine akute Gefahr besteht und sofortiges Handeln nötig wird. (AmG Bielefeld, 408 C 108/24) - vom 11.09.2025

Steuertipp: Entschädigung für vorzeitige Rückübertragung eines Erbbaurechts ist steuerpflichtig

Erbbauberechtigte, die auf fremdem Grundstück Gebäude errichten und vermieten, erzielen steuerpflichtige Einkünfte gemäß § 21 EStG. Wird eine Entschädigung für die vorzeitige Rückübertragung des Erbbaurechts gezahlt, ist diese steuerpflichtig, wenn sie den Ausfall künftiger Miet- oder Pachteinnahmen ausgleicht und sich an deren Höhe orientiert. Wird die Entschädigung hingegen als Entgelt für die Aufgabe des Erbbaurechts selbst gezahlt, kann sie als privates Veräußerungsgeschäft steuerpflichtig sein. Entscheidend ist die vertragliche Regelung. Die Steuerpflicht nach § 24 EStG setzt keine Drucksituation beim Abschluss voraus; ob eine Steuerermäßigung nach § 34 EStG greift, ist gesondert zu prüfen. (BFH-Urteil vom 4.12.2025, IX R 9/24)