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Rechtstipp: ADHS kann als seelische Störung Schulassistenz begründen

Leidet ein 9-jähriger Grundschüler unter ADHS (Aufmerksamkeitsdefizit-/Hyperaktivitätsstörung), so kann das einen Anspruch auf eine Schulassistenz begründen. Das gelte jedenfalls dann, wenn die individuelle Prüfung zu dem Schluss kommt, dass der Junge mit deutlichen sozialen Beeinträchtigungen zu kämpfen. Die Diagnose ADHS allein bringt keinen Anspruch. Grundsätzlich ist sie aber als »seelische Störung« anzuerkennen, die im Einzelfall sozialrechtlich Anspruch auf Eingliederungshilfe begründen kann. (VwG Hannover, 3 A 9433/25) - vom 23.01.2025

Steuertipp: Korrektur einer Kindergeldfestsetzung infolge einer Änderung der Verhältnisse

Eine für den Kindergeldanspruch erhebliche, eine Korrektur nach § 70 Abs. 2 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes eröffnende Änderung der Verhältnisse kann vorliegen, wenn ein sich in einem weiteren Abschnitt der beruflichen Ausbildung befindliches volljähriges Kind seine Erwerbstätigkeit über die Unschädlichkeitsgrenze von 20 Stunden regelmäßiger wöchentlicher Arbeitszeit hinaus ausweitet. Ein fachverwandtes Teilzeitstudium, das im Anschluss an eine Berufsausbildung neben einer Teilzeiterwerbstätigkeit durchgeführt wird, schließt eine einheitliche mehraktige Erstausbildung nicht von vornherein aus, vielmehr bedarf es einer umfassenden Würdigung aller Einzelfallumstände. (BFH, Urteil vom 13.11.2025, III R 43/24)