Informationen

Home / Informationen

Rechtstipp: Eigentumswohnung - Auch eine Solaranlage muss von der Gemeinschaft genehmigt werden

Eine von außen deutlich sichtbare Solaranlage am Balkon ist eine bauliche Veränderung des Gemeinschaftseigentums. Das gelte auch dann, wenn sie nicht in die Substanz des Gebäudes eingreift. Entscheidend ist, ob die Maßnahme dauerhaft angelegt ist und das optische Erscheinungsbild der Wohnanlage wesentlich verändert. Das sei bei neun Solarplatten, die ein Wohnungseigentümer über die gesamte Länge seiner Balkonbrüstung angebracht hat, der Fall. Hat er sich dafür nicht vorab eine Genehmigung der Gemeinschaft eingeholt, so muss er die Solarplatten wieder abbauen. (BGH, V ZR 29/24) - vom 18.07.2025

Steuertipp: Arbeitgeber-Zuschuss zum Deutschlandticket

Das Deutschlandticket berechtigt zur bundesweiten Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel und kostet seit Januar 2026 monatlich 63 €. Arbeitgeberzuschüsse, die zusätzlich zum regulären Arbeitslohn gewährt werden, sind bis zur Höhe des Ticketpreises steuer- und sozialversicherungsfrei, sofern keine Gehaltsumwandlung vorliegt. Diese Zuschüsse mindern die Entfernungspauschale, die als Werbungskosten abziehbar ist, und müssen in der Lohnsteuerbescheinigung angegeben werden. Alternativ besteht die Möglichkeit, die Zuschüsse pauschal mit 25% zu versteuern, wodurch sie ebenfalls steuer- und beitragsfrei bleiben, jedoch nicht auf die Entfernungspauschale angerechnet werden und nicht in der Lohnsteuerbescheinigung erscheinen. Die steuerlichen Regelungen gelten unabhängig davon, ob das Ticket für Fahrten zur Arbeit oder ausschließlich privat genutzt wird.