Rechtstipp: Kündigung - Wer unzulässige "Höhergruppierungen" abnickt, der fliegt
Werden in einem städtischen Betrieb Mitglieder des Betriebsrats ohne Grund höhergruppiert bezahlt als »normale« Arbeitnehmer, so darf die Stadt dem Geschäftsführer des Betriebes (hier ging es um ein Unternehmen des öffentlichen Nahverkehrs) fristlos kündigen. Das gelte auch dann, wenn der zwar nicht für das Personalwesen zuständig war, die Höhergruppierungen aber abgenickt hatte. Eine solche Höhergruppierung ist unzulässig. Unterzeichnet er solche, anstatt die Gehaltsentwicklungen der Betriebsratsmitglieder zu hinterfragen, so begeht er eine Pflichtverletzung. (OLG Frankfurt am Main, vom 20.11.2025 - 5 U 15/24)
Steuertipp: Hundesteuer - Zweit- und Dritthunde dürfen richtig teuer werden
Auch wenn die Hundesteuersätze für einen zweiten oder dritten Hund deutlich höher als für den ersten Hund ausfallen, darf die Kommune diese Sätze erheben. Nimmt eine Gemeinde (hier in Rheinland-Pfalz) für einen Hund 50 Euro im Jahr, für einen zweiten 400 und für jeden weiteren 600 Euro, so können sich Bürger, die zwei oder mehr Hunde halten, nicht dagegen wehren. Die Erhöhung komme nicht einem »faktischen Verbot der Mehrhundehaltung gleich« - und auch nicht einer »erdrosselnden Wirkung«. Die Hundesteuer sei eine örtliche Aufwandsteuer und knüpfe daran an, dass sich jemand »freiwillig für einen bestimmten Aufwand entscheidet«, was hier die Hundehaltung betraf. Zudem haben die Gemeinden bei der Festlegung der Steuersätze einen weiten Spielraum. (VwG Koblenz, 5 K 564/25 u. a.) - vom 09.12.2025