Rechtstipp: Verkauft ein Apotheker süchtig machende Medikamente, so muss er Schmerzensgeld zahlen
Hat ein Apotheker über Jahre hinweg einer Kundin süchtig machende Medikamente ohne Rezept ausgegeben, so kann sie Schmerzensgeld gegen den Apotheker geltend machen. Der verletzt seine Pflichten als Apotheker, wenn er über Jahre hinweg verschreibungspflichtige Schmerz- und Beruhigungsmittel mit hohem Suchtpotenzial verkauft. Ob die Frau bereits vorher abhängig war, sei irrelevant. Der Frau entstand durch die Pflichtverletzung ein Schaden. (Hier wurden ihr 8.000 € Schmerzensgeld zugesprochen.) (OLG Frankfurt am Main, 8 U 131/24) - vom 27.04.2026
Steuertipp: Ins geerbte Familienheim muss schnell eingezogen werden
Wer das selbst genutzte Wohnhaus oder die Eigentumswohnung der Eltern erbt und für das Objekt die Steuerbefreiung des Familienheims in Anspruch nehmen möchte, muss darauf achten, schnellstmöglich einzuziehen. Im Zweifel kann es sinnvoll sein, einige Renovierungsarbeiten erst nach dem Einzug auszuführen, damit der Zeitraum von sechs Monaten nicht überschritten wird. Vor dem FG München war ein Erbe der Ansicht, auch ein Einzug nach 2,5 Jahren genüge noch den Anforderungen an eine unverzügliche Nutzung seines Elternhauses. Er hatte zunächst Renovierungen in Eigenleistung durchgeführt und erst später Unternehmen mit Teilarbeiten beauftragt. Die Verzögerung begründete er mit dem Ansparen der Mittel für die Renovierungsarbeiten. Das genügte dem Finanzgericht nicht. Ein Zeitraum von sechs Monaten sei ausreichend, den Lebensmittelpunkt zu verlagern. (FG München, Urteil vom 7.1.2026, 4 K 1677/24).