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02.12.2022

Erbschaftsteuer: Union gegen Erhöhung

Bei einer steuerlichen Neubewertung von Immobilien soll es höhere Freibeträge bei der Erbschaftssteuer geben. Dies fordert die CDU/CSU-Fraktion in einem Antrag (BT-Drs. 20/4674), in dem sie vor einer "Erbschaftsteuererhöhung durch die Hintertür" im Jahressteuergesetz warnt. Dadurch würde in vielen Fällen eine zum Teil empfindliche Erhöhung der Erbschaft- und Schenkungsteuer um annähernd 50 Prozent erfolgen. Betroffen seien alle Immobilienarten wie Wohnungen, Häuser und Grundstücke.

Nach Angaben der CDU/CSU-Fraktion wurde die Immobilienwertermittlungsverordnung von der Bundesregierung bereits am 14.07.2021 geändert. Zusammen mit den Änderungen bei der steuerlichen Bewertung von Immobilien und Grundstücken im Jahressteuergesetz werde es jetzt aber zu Erhöhungen kommen, obwohl es keine zwingende Verpflichtung gebe, die steuerliche Neubewertung schon zum 01.01.2023 vorzunehmen.

Die CDU/CSU-Fraktion fordert, aufgrund der Wertsteigerung bei Immobilien in den letzten zehn Jahren um bis zu 65 Prozent müssten die Freibeträge für Ehegatten und Lebenspartner auf 825.000 Euro, für Kinder auf 660.000 Euro, für Enkelkinder auf 330.000 Euro, für Eltern und Großeltern auf 165.000 Euro und für übrige Personen auf 33.000 Euro angehoben werden. Auch eine Regionalisierung der Freibeträge solle ermöglicht werden. Denn in vielen Regionen Deutschlands reichten schon jetzt die allgemeinen Freibeträge nicht mehr aus, um Wohneigentum steuerfrei zu vererben. Ziel müsse es sein, dass das Elternhaus in der Familie weiterhin steuerfrei vererbt werden könne.

Deutscher Bundestag, PM vom 01.12.2022